In Frankreich werden die Handels- und Gesellschaftsregister (registres du commerce et des sociétés – RCS) von den Rechtspflegern (greffiers) der Handelsgerichte geführt. Der Kbis-Auszug aus dem Handels- und Gesellschaftsregister enthält alle Angaben, die das Unternehmen vorlegen muss. Der Kbis gibt Auskunft über die Rechtsform des Unternehmens, die Geschäftsleitung, die Art und den Ort der Tätigkeit sowie die Betriebsform und gewährleistet so die Rechtssicherheit des Geschäftsverkehrs. Er gibt auch an, ob ein Insolvenzverfahren gegen das Unternehmen läuft. Der vom greffier des Gerichts ausgestellte und unterzeichnete Registerauszug gilt als verbindlicher amtlicher Nachweis, solange dessen Echtheit nicht bestritten wird. Auf Landesebene gibt es ein nationales Handels- und Gesellschaftsregister (registre national du commerce et des sociétés – RNCS), das vom Nationalen Institut für gewerbliches Eigentum (Institut National de la Propriété Industrielle – INPI) geführt wird. In diesem Register werden sämtliche Informationen und Dokumente, die von den greffiers überprüft, validiert und in die örtlichen Handels- und Gesellschaftsregister aufgenommen wurden, zusammengeführt.
Die Handelsregisterauszüge aus Frankreich sind tagesaktuell und beinhalten folgende Informationen:
Die Handelsregisterauszüge aus dem Handelsregister Frankreich werden in französischer Sprache geliefert.